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   OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08   

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https://dejure.org/2009,13838
OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08 (https://dejure.org/2009,13838)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.11.2009 - 3 W 53/08 (https://dejure.org/2009,13838)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. November 2009 - 3 W 53/08 (https://dejure.org/2009,13838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 1844 Abs. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1944
    Zum Beginn der Ausschlagungsfrist, wenn Bevollmächtigter des Erben von Erbschaft Kenntnis erlangt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft; Zurechnung der Kenntnis eines Bevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1944 Abs. 1
    Beginn der Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft; Zurechnung der Kenntnis eines Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erbausschlagungsfrist - erst ab Kenntnis von Erbschaft!

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wann beginnt die Ausschlagungsfrist bei gesetzlicher Erbfolge?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1597
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99

    Fristbeginn bei Ausschlagung der Erbschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08
    Eine verbleibende Feststellungslast liegt beim Ausschlagenden (BGH, Urt. 05.07.2000, IV ZR 180/99, NJW 2000, 1530).
  • OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06

    Beginn der Erbausschlagungsfrist - keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der

    Auszug aus OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08
    Denn die dem Vertreter anvertraute Willensentscheidung kann nicht von dem Wissen getrennt werden, das ihre Voraussetzung bildet (KG, Beschl. v. 16.03.2004, 1 W 458/01, NJW-RR 2004, 801; BGB-RGRK/Johannsen Rn 12; Soergel/Stein Rn 13; Erman/Schlüter Rn 6; Kipp/Coing § 87 Fn 9; BayObLG NJW 1953, 1431 f; offengelassen von OLG München, Beschl. v. 28.08.2006, 31 Wx 45/06, ZEV 2006, 554, 556; a.A. Staudinger/Gerhard Otte (2008), § 1944 Rn. 15).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft,

    Auszug aus OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08
    Allerdings kann auch einem nahen Angehörigen des Erblassers ungeachtet seines Wissens um den Erbfall die nötige Kenntnis von seiner Berufung als gesetzlicher Erbe zunächst fehlen, etwa wenn die Bande innerhalb der Familie vor dem Erbfall über längere Zeit abgerissen waren und er deshalb auf bloße Mutmaßungen ohne realen Hintergrund angewiesen ist hinsichtlich der Frage, ob der Erblasser ihn von der gesetzlichen Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung ausgeschlossen hat (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 23.02.2006, 3 W 6/06, NJW-RR 2006, 1594).
  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB sein kann, die zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft berechtigen kann (st. Rspr.; BayObLG, Beschl. v. 11.01.1999, 1Z BR 113/98, FamRZ 1999, 1172).
  • BayObLG, 26.08.1993 - 1Z BR 80/93

    Beginn der Sechs-Wochen-Frist für Erbausschlagung bei juristischen Laien

    Auszug aus OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08
    Fahrlässige Unkenntnis des Erben steht seiner Kenntnis nicht gleich; auch ist es ohne Bedeutung, ob ein Nichtkennen auf einem Irrtum über die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände beruht (st. Rspr.; vgl. u.a. BayObLG, FamRZ 1994, 264, 265).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund

    Auszug aus OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08
    Denn die dem Vertreter anvertraute Willensentscheidung kann nicht von dem Wissen getrennt werden, das ihre Voraussetzung bildet (KG, Beschl. v. 16.03.2004, 1 W 458/01, NJW-RR 2004, 801; BGB-RGRK/Johannsen Rn 12; Soergel/Stein Rn 13; Erman/Schlüter Rn 6; Kipp/Coing § 87 Fn 9; BayObLG NJW 1953, 1431 f; offengelassen von OLG München, Beschl. v. 28.08.2006, 31 Wx 45/06, ZEV 2006, 554, 556; a.A. Staudinger/Gerhard Otte (2008), § 1944 Rn. 15).
  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise -

    Auszug aus OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08
    Letztlich liegt die Frage, ob und wann ein Erbe hinlänglich sichere Kenntnis vom Anfall der Erbschaft sowie vom Grunde der Berufung erlangt hat auf tatsächlichem Gebiet und ist stets nach den gesamten Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Erben, zu beurteilen (BGH, Urt. v. 19.02.1968, III ZR 196/65, Rpfleger 1968, 183).
  • BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90

    Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim

    Auszug aus OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Feststellungen des Gerichts der Tatsacheninstanz gemäß § 27 Abs. 1 S. 2 FGG a.F., § 561 Abs. 2 ZPO gebunden, wenn diese Feststellungen nicht verfahrensfehlerhaft zustande gekommen, wenn der Sachverhalt ausreichend ermittelt, alle geeigneten Beweise erhoben worden sind (§ 12 FGG a.F.) und wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerfrei ist (st. Rspr.; vgl. z.B.BayObLG, Beschl. v. 04.1991, BReg 1 a Z 60/90, FamRZ 1991, 1232).
  • OLG Brandenburg, 18.12.1997 - 10 Wx 23/96

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins ; Beschwerdeberechtigung der

    Auszug aus OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08
    Deswegen ist bei gesetzlicher Erbfolge Kenntnis des Berufungsgrundes grundsätzlich schon dann anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden sei (st. Rspr.; vgl. u.a. OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.12.1997, 10 Wx 23/96, FamRZ 1998, 1619).
  • OLG Schleswig, 20.06.2016 - 3 Wx 96/15

    Ausschlagung der Erbschaft: Beginn der Ausschlagungsfrist bei abgerissenen

    Nach der Rechtsprechung gelten in dem hier einschlägigen Fall gesetzlicher Erbfolge folgende Grundsätze: Kenntnis vom Berufungsgrund ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden ist (OLG Rostock NJW-RR 2012, 1356 und FamRZ 2010, 1597; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1594; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 1619; BayObLG …

    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls, also auf die Verhältnisse und die Persönlichkeit des fraglichen Erben und dessen subjektive Sicht an (BGH WM 1968, 542, in juris Rn. 26 und 27; OLG Rostock FamRZ 2010, 1597; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1594).

  • OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10

    Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist

    Bei gesetzlicher Erbfolge ist weiterhin die Kenntnis des Erben vom Berufungsgrund anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die seine Erbberechtigung begründenden Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden ist (Palandt/Weidlich, § 1944 Rn. 4; Senat, Beschl. v. 10.11.2009, 3 W 53/08, FamRZ 2010, 1597; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.12.1997, 10 Wx 23/96, FamRZ 1998, 1619; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 23.02.2006, 3 W 6/06, FamRZ 2006, 892).
  • OLG Hamm, 15.01.2021 - 10 W 59/20

    Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit der Verfügungen; Ausschlagung;

    Selbst wenn daraus eine fahrlässige Unkenntnis vom Anfall der Erbschaft und Berufungsgrund resultieren sollte, würde diese einer Kenntnis im Sinne des § 1944 Abs. 2 BGB nicht gleichstehen und die Ausschlagungsfrist somit nicht in Gang setzen (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2006, 1594; OLG Rostock, FamRZ 2010, 1597 f.).
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